Steuerkanzlei Pientka in Cloppenburg: unsere umfassenden Leistungen

Leistungen

Unser Leis­tungs­spek­trum um­fasst alle klas­si­schen Leis­tun­gen einer mo­der­nen Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re: 

Er­stel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen
Als Steu­er­be­ra­ter stel­len wir Ihren han­dels­recht­li­chen Jah­res­ab­schluss auf der von Ihnen oder von uns er­stell­ten Fi­nanz­buch­hal­tung auf. Der Jah­res­ab­schluss bil­det die Grund­la­ge für die Be­steue­rung. 


Im Ein­zel­nen über­nimmt Ihr Steu­er­be­ra­ter die Er­stel­lung 

  • der Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung 
  • der Er­öff­nungs­bi­lanz 
  • des Jah­res­ab­schlus­ses mit Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung und ggfs. An­hang
  • eines Er­läu­te­rungs­be­rich­tes


Die Er­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses durch den Steu­er­be­ra­ter be­inhal­tet selbst­ver­ständ­lich auch die Er­stel­lung der E-Bi­lanz sowie deren elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung an das Fi­nanz­amt. Da­ne­ben über­nimmt der Steu­er­be­ra­ter auch die not­wen­di­ge Of­fen­le­gung bzw. Hin­ter­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses in elek­tro­ni­scher Form beim Bun­des­an­zei­ger.

Er­stel­lung sämt­li­cher Steu­er­er­klä­run­gen im un­ter­neh­me­ri­schen und pri­va­ten Be­reich
Wir als Steu­er­be­ra­ter sind in Clop­pen­burg und Um­ge­bung der An­sprech­part­ner für alles, was mit Ihrer Steu­er­er­klä­rung zu tun hat.
Die Er­stel­lung von Steu­er­er­klä­run­gen zählt zu einer der Haupt­auf­ga­ben des Steu­er­be­ra­ters. Im un­ter­neh­me­ri­schen Be­reich zäh­len hier­zu ins­be­son­de­re die Er­stel­lung der Kör­per­schaft­steu­er­er­klä­rung, der Ge­wer­be­steu­er- und der Um­satz­steu­er­er­klä­rung. Als Pri­vat­per­son kön­nen wir Ihnen bei der Er­stel­lung Ihrer Steu­er­er­klä­rung in und um Clop­pen­burg ziel­ge­rich­tet wei­ter­hel­fen. 


Die Er­stel­lung der Steu­er­klä­run­gen so­wohl im un­ter­neh­me­ri­schen als auch im pri­va­ten Be­reich um­fasst selbst­ver­ständ­lich auch die Über­wa­chung der von der Fi­nanz­ver­wal­tung vor­ge­ge­be­nen Fris­ten zur Er­stel­lung der Steu­er­er­klä­run­gen als auch die spä­te­re Prü­fung der auf Grund der ein­ge­reich­ten Steu­er­er­klä­rung er­gan­ge­nen Steu­er­be­schei­de. Ge­ge­be­nen­falls legt der Steu­er­be­ra­ter Rechts­mit­tel gegen feh­ler­haf­te Steu­er­be­schei­de ein. 


Als Steuerberater nehmen wir auch die folgenden Steueranmeldungen für Sie vor:

 

  • Lohn­steu­er­an­mel­dung
  • Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung
  • Kapitalertragsteueranmeldung

Lohn- und Fi­nanz­buch­hal­tung

Lohn­buch­hal­tung:
Die Lohn­buch­füh­rung um­fasst ein brei­tes Spek­trum von Ein­zel­auf­ga­ben. Sie ist durch die zu be­ach­ten­den steu­er­li­chen As­pek­te sowie viel­fäl­ti­ge so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Be­son­der­hei­ten ein kom­ple­xes Ge­biet.
Als Steu­er­be­ra­ter bie­ten wir Ihnen die kom­plet­te Über­nah­me Ihrer Lohn- und Ge­halts­buch­füh­rung an. Diese um­fasst neben der Ein­rich­tung der Lohn­buch­füh­rung auch die lau­fen­de Füh­rung der Lohn­kon­ten sowie die Er­stel­lung der Lohn­ab­rech­nun­gen und der Ge­halts­ab­rech­nun­gen.
Bei Prü­fun­gen durch das Fi­nanz­amt un­ter­stützt Ihr Steu­er­be­ra­ter, prüft die ge­än­der­ten Steu­er­be­schei­de und legt ge­ge­be­nen­falls gegen fal­sche Steu­er­be­schei­de Ein­spruch ein. 


Fi­nanz­buch­hal­tung:
Die Fi­nanz­buch­füh­rung gibt dem Un­ter­neh­mer schon lange vor der Er­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses zen­tra­le In­for­ma­tio­nen über Ver­mö­gens-, Fi­nanz- und Er­trags­la­ge des Un­ter­neh­mens. Daher ist eine sorg­fäl­ti­ge und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Fi­nanz­buch­hal­tung un­er­läss­lich für be­triebs­wirt­schaft­li­che Ent­schei­dun­gen und bil­det gleich­zei­tig das Fun­da­ment für einen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Jah­res­ab­schluss nach Han­dels- und Steu­er­recht.
Als Steu­er­be­ra­ter hel­fen wir Ihnen, wenn Sie die Buch­füh­rung nicht selbst aus­füh­ren kön­nen oder wol­len. Neben der kom­plet­ten Über­nah­me aller mit der Buch­füh­rung ver­bun­de­nen Auf­ga­ben bie­ten wir Ihnen Al­ter­na­tiv­lö­sun­gen an, die auf ihre in­di­vi­du­el­len Ver­hält­nis­se zu­ge­schnit­ten sind.

Hilfe bei Exis­tenz­grün­dung
Im Rah­men der Exis­tenz­grün­dung gibt es für den Exis­tenz­grün­der ei­ni­ges zu be­ach­ten. Der Steu­er­be­ra­ter kann Sie ins­be­son­de­re in den fol­gen­den Be­rei­chen kom­pe­tent un­ter­stüt­zen: 

  • Er­stel­lung eines Busi­ness­plans
  • Steu­er­li­che Fol­gen
  • Rechts­form­wahl
  • För­der­mög­lich­kei­ten
  • Li­qui­di­täts- und Er­folgs­rech­nun­gen
  • Teil­nah­me bzw. Un­ter­stüt­zung bei Bank­ge­sprä­chen

Er­stel­lung be­triebs­wirt­schaft­li­cher Aus­wer­tun­gen
Bei spe­zi­el­len Aus­wer­tun­gen, wie etwa kurz­fris­ti­ge Er­folgs­rech­nun­gen sind wir als Ihr Steu­er­be­ra­ter mit einem kom­pe­ten­ten Ser­vice für Sie da.

Erb­schaft- und schen­kungsteu­er­recht­li­che Be­ra­tung
Ihr Steu­er­be­ra­ter un­ter­zieht Ihre Vor­ha­ben (z.B. Erb­schaft oder Schen­kung) einer unter steu­er­recht­li­chen Ge­sichts­punk­ten um­fas­sen­den Be­ur­tei­lung. Bei Be­darf nimmt der Steu­er­be­ra­ter die Er­stel­lung der Erb­schaft­steu­er­er­klä­rung und der Schen­kungsteu­er­er­klä­rung vor.

Nach­fol­ge­re­ge­lung
Die er­folg­rei­che Über­ga­be eines Un­ter­neh­mens ge­hört zu den größ­ten Her­aus­for­de­run­gen. Daher soll­te der Wech­sel an der Spit­ze eines Un­ter­neh­mens früh­zei­tig und vor­aus­schau­end ge­plant wer­den. Mit wel­chen steu­er­li­chen Fol­gen Sie bei einer Un­ter­neh­mens­über­tra­gung rech­nen müs­sen, hängt von vie­len un­ter­schied­li­chen Fak­to­ren ab. Als Steu­er­be­ra­ter un­ter­stüt­zen wir Sie bei ihrem Vor­ha­ben um­fas­send und kom­pe­tent. Ge­mein­sam mit Ihnen er­ar­bei­ten wir maß­ge­schnei­der­te Lö­sun­gen für Sie.

Soll­te eine von Ihnen ge­wünsch­te be­triebs­wirt­schaft­li­che oder steu­er­recht­li­che Leis­tung hier nicht auf­ge­führt sein, spre­chen Sie uns bitte an. Wir hel­fen Ihnen gerne wei­ter. Bei kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten wie z.B. Fäl­len des Um­wand­lungs­steu­er­rechts oder des Steu­er­straf­rechts sowie all­ge­mei­nen ju­ris­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen ste­hen uns kom­pe­ten­te und er­fah­re­ne Part­ner zur Seite.

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei oder rufen Sie uns unter der Tel: 04471 958600 an. 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!