Leistungen
Unser Leistungsspektrum umfasst alle klassischen Leistungen einer modernen Steuerberatungskanzlei. Dazu zählen insbesondere:
Erstellung von Jahresabschlüssen
Als Steuerberater stellen wir Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss auf der von Ihnen oder von uns erstellten Finanzbuchhaltung auf. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung.
Im Einzelnen übernimmt Ihr Steuerberater die Erstellung
Die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater beinhaltet selbstverständlich auch die Erstellung der E-Bilanz sowie deren elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Daneben übernimmt der Steuerberater auch die notwendige Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Bundesanzeiger.
Erstellung sämtlicher Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
Wir als Steuerberater sind in Cloppenburg und Umgebung der Ansprechpartner für alles, was mit Ihrer Steuererklärung zu tun hat.
Die Erstellung von Steuererklärungen zählt zu einer der Hauptaufgaben des Steuerberaters. Im unternehmerischen Bereich zählen hierzu insbesondere die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, der Gewerbesteuer- und der Umsatzsteuererklärung. Als Privatperson können wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zielgerichtet weiterhelfen.
Die Erstellung der Steuerklärungen sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich umfasst selbstverständlich auch die Überwachung der von der Finanzverwaltung vorgegebenen Fristen zur Erstellung der Steuererklärungen als auch die spätere Prüfung der auf Grund der eingereichten Steuererklärung ergangenen Steuerbescheide. Gegebenenfalls legt der Steuerberater Rechtsmittel gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein.
Als Steuerberater nehmen wir auch die folgenden Steueranmeldungen für Sie vor:
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung:
Die Lohnbuchführung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Sie ist durch die zu beachtenden steuerlichen Aspekte sowie vielfältige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten ein komplexes Gebiet.
Als Steuerberater bieten wir Ihnen die komplette Übernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchführung an. Diese umfasst neben der Einrichtung der Lohnbuchführung auch die laufende Führung der Lohnkonten sowie die Erstellung der Lohnabrechnungen und der Gehaltsabrechnungen.
Bei Prüfungen durch das Finanzamt unterstützt Ihr Steuerberater, prüft die geänderten Steuerbescheide und legt gegebenenfalls gegen falsche Steuerbescheide Einspruch ein.
Finanzbuchhaltung:
Die Finanzbuchführung gibt dem Unternehmer schon lange vor der Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Daher ist eine sorgfältige und aussagekräftige Finanzbuchhaltung unerlässlich für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht.
Als Steuerberater helfen wir Ihnen, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen Alternativlösungen an, die auf ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind.
Hilfe bei Existenzgründung
Im Rahmen der Existenzgründung gibt es für den Existenzgründer einiges zu beachten. Der Steuerberater kann Sie insbesondere in den folgenden Bereichen kompetent unterstützen:
Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
Bei speziellen Auswertungen, wie etwa kurzfristige Erfolgsrechnungen sind wir als Ihr Steuerberater mit einem kompetenten Service für Sie da.
Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Beratung
Ihr Steuerberater unterzieht Ihre Vorhaben (z.B. Erbschaft oder Schenkung) einer unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten umfassenden Beurteilung. Bei Bedarf nimmt der Steuerberater die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der Schenkungsteuererklärung vor.
Nachfolgeregelung
Die erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens gehört zu den größten Herausforderungen. Daher sollte der Wechsel an der Spitze eines Unternehmens frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Mit welchen steuerlichen Folgen Sie bei einer Unternehmensübertragung rechnen müssen, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Als Steuerberater unterstützen wir Sie bei ihrem Vorhaben umfassend und kompetent. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Sie.
Sollte eine von Ihnen gewünschte betriebswirtschaftliche oder steuerrechtliche Leistung hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei komplexen Sachverhalten wie z.B. Fällen des Umwandlungssteuerrechts oder des Steuerstrafrechts sowie allgemeinen juristischen Fragestellungen stehen uns kompetente und erfahrene Partner zur Seite.
Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei oder rufen Sie uns unter der Tel: 04471 958600 an.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!