Steuerberater AndrE Pientka in Cloppenburg

Leistungen

Unser Leis­tungs­spek­trum um­fasst alle klas­si­schen Leis­tun­gen einer mo­der­nen Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re: 

Er­stel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen
Als Steu­er­be­ra­ter stel­len wir Ihren han­dels­recht­li­chen Jah­res­ab­schluss auf der von Ihnen oder von uns er­stell­ten Fi­nanz­buch­hal­tung auf. Der Jah­res­ab­schluss bil­det die Grund­la­ge für die Be­steue­rung. 


Im Ein­zel­nen über­nimmt Ihr Steu­er­be­ra­ter die Er­stel­lung 

  • der Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung 
  • der Er­öff­nungs­bi­lanz 
  • des Jah­res­ab­schlus­ses mit Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung und ggfs. An­hang
  • eines Er­läu­te­rungs­be­rich­tes


Die Er­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses durch den Steu­er­be­ra­ter be­inhal­tet selbst­ver­ständ­lich auch die Er­stel­lung der E-Bi­lanz sowie deren elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung an das Fi­nanz­amt. Da­ne­ben über­nimmt der Steu­er­be­ra­ter auch die not­wen­di­ge Of­fen­le­gung bzw. Hin­ter­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses in elek­tro­ni­scher Form beim Bun­des­an­zei­ger.

Er­stel­lung sämt­li­cher Steu­er­er­klä­run­gen im un­ter­neh­me­ri­schen und pri­va­ten Be­reich
Wir als Steu­er­be­ra­ter sind in Clop­pen­burg und Um­ge­bung der An­sprech­part­ner für alles, was mit Ihrer Steu­er­er­klä­rung zu tun hat.
Die Er­stel­lung von Steu­er­er­klä­run­gen zählt zu einer der Haupt­auf­ga­ben des Steu­er­be­ra­ters. Im un­ter­neh­me­ri­schen Be­reich zäh­len hier­zu ins­be­son­de­re die Er­stel­lung der Kör­per­schaft­steu­er­er­klä­rung, der Ge­wer­be­steu­er- und der Um­satz­steu­er­er­klä­rung. Als Pri­vat­per­son kön­nen wir Ihnen bei der Er­stel­lung Ihrer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ziel­ge­rich­tet wei­ter­hel­fen. 


Die Er­stel­lung der Steu­er­klä­run­gen so­wohl im un­ter­neh­me­ri­schen als auch im pri­va­ten Be­reich um­fasst selbst­ver­ständ­lich auch die Über­wa­chung der von der Fi­nanz­ver­wal­tung vor­ge­ge­be­nen Fris­ten zur Er­stel­lung der Steu­er­er­klä­run­gen als auch die spä­te­re Prü­fung der auf Grund der ein­ge­reich­ten Steu­er­er­klä­rung er­gan­ge­nen Steu­er­be­schei­de. Ge­ge­be­nen­falls legt der Steu­er­be­ra­ter Rechts­mit­tel gegen feh­ler­haf­te Steu­er­be­schei­de ein. 


Als Steuerberater nehmen wir auch die folgenden Steueranmeldungen für Sie vor:

 

  • Lohn­steu­er­an­mel­dung
  • Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung
  • Kapitalertragsteueranmeldung

Lohn- und Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung:
Die Lohnbuchführung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Sie ist durch die zu beachtenden steuerlichen Aspekte sowie vielfältige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten ein komplexes Gebiet.
Als Steuerberater bieten wir Ihnen die komplette Übernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchführung an. Diese umfasst neben der Einrichtung der Lohnbuchführung auch die laufende Führung der Lohnkonten sowie die Erstellung der Lohnabrechnungen und der Gehaltsabrechnungen.
Bei Prüfungen durch das Finanzamt unterstützt Ihr Steuerberater, prüft die geänderten Steuerbescheide und legt gegebenenfalls gegen falsche Steuerbescheide Einspruch ein. 


Finanzbuchhaltung:
Die Finanzbuchführung gibt dem Unternehmer schon lange vor der Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Daher ist eine sorgfältige und aussagekräftige Finanzbuchhaltung unerlässlich für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht.
Als Steuerberater helfen wir Ihnen, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen Alternativlösungen an, die auf ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind.

Hilfe bei Exis­tenz­grün­dung
Im Rah­men der Exis­tenz­grün­dung gibt es für den Exis­tenz­grün­der ei­ni­ges zu be­ach­ten. Der Steu­er­be­ra­ter kann Sie ins­be­son­de­re in den fol­gen­den Be­rei­chen kom­pe­tent un­ter­stüt­zen: 

  • Er­stel­lung eines Busi­ness­plans
  • Steu­er­li­che Fol­gen
  • Rechts­form­wahl
  • För­der­mög­lich­kei­ten
  • Li­qui­di­täts- und Er­folgs­rech­nun­gen
  • Teil­nah­me bzw. Un­ter­stüt­zung bei Bank­ge­sprä­chen

Er­stel­lung be­triebs­wirt­schaft­li­cher Aus­wer­tun­gen
Bei spe­zi­el­len Aus­wer­tun­gen, wie etwa kurz­fris­ti­ge Er­folgs­rech­nun­gen sind wir als Ihr Steu­er­be­ra­ter mit einem kom­pe­ten­ten Ser­vice für Sie da.

Erb­schaft- und schen­kungsteu­er­recht­li­che Be­ra­tung
Ihr Steu­er­be­ra­ter un­ter­zieht Ihre Vor­ha­ben (z.B. Erb­schaft oder Schen­kung) einer unter steu­er­recht­li­chen Ge­sichts­punk­ten um­fas­sen­den Be­ur­tei­lung. Bei Be­darf nimmt der Steu­er­be­ra­ter die Er­stel­lung der Erb­schaft­steu­er­er­klä­rung und der Schen­kungsteu­er­er­klä­rung vor.

Nach­fol­ge­re­ge­lung
Die er­folg­rei­che Über­ga­be eines Un­ter­neh­mens ge­hört zu den größ­ten Her­aus­for­de­run­gen. Daher soll­te der Wech­sel an der Spit­ze eines Un­ter­neh­mens früh­zei­tig und vor­aus­schau­end ge­plant wer­den. Mit wel­chen steu­er­li­chen Fol­gen Sie bei einer Un­ter­neh­mens­über­tra­gung rech­nen müs­sen, hängt von vie­len un­ter­schied­li­chen Fak­to­ren ab. Als Steu­er­be­ra­ter un­ter­stüt­zen wir Sie bei ihrem Vor­ha­ben um­fas­send und kom­pe­tent. Ge­mein­sam mit Ihnen er­ar­bei­ten wir maß­ge­schnei­der­te Lö­sun­gen für Sie.

Soll­te eine von Ihnen ge­wünsch­te be­triebs­wirt­schaft­li­che oder steu­er­recht­li­che Leis­tung hier nicht auf­ge­führt sein, spre­chen Sie uns bitte an. Wir hel­fen Ihnen gerne wei­ter. Bei kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten wie z.B. Fäl­len des Um­wand­lungs­steu­er­rechts oder des Steu­er­straf­rechts sowie all­ge­mei­nen ju­ris­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen ste­hen uns kom­pe­ten­te und er­fah­re­ne Part­ner zur Seite.

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei oder rufen Sie uns unter der Tel: 04471 958600 an. 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!